Die jährliche Tollwut - Immpfpflicht ist gefallen ! |
Bis Dezember 2005 war eine Tollwutimpfung - wie jeder von uns weiß - nur für ein Jahr gültig. Durch die Änderung der Tollwutverordnung müssen unsere Tiere (esgilt ja nicht nur für Hunde) nicht mehr jedes Jahr, sondern nur noch alle drei bis 4 Jahre gegen Tollwut nachgeimpft werden, wenn sie einen Mehrjahresimpfstoff erhalten haben. Inzwischen haben auch schon einige Impfstoffhersteller reagiert. und entsprechende Genehmigungen beim Paul-Ehrlich-Institut in Langen erhalten. Die nachfolgenden Impfstoffe verfügen laut Beipackzettel über ein längeres Impfintervall (Hunde - 3 Jahre / Katzen - 4 Jahre) Rabdonum von Essex Enduracell von Pfizer Speziell zur Firma Pfizer kann ich folgendes sagen: Aufgrund der Tatsache, daß Candy im letzten Jahr mit Endurcell 8 bzw. Enduracell Lepto T geimpft wurde habe ich mich mit der Firma in Verbindung gesetzt und um einen Nachweis gebeten, mit dem ich bei meinem Tierarzt eine Nachtragung der Immunitätsdauer im Impfpass erreichen kann. Die Firma Pfizer schrieb mir wie folgt: "Alle Impfstoffe mit einer Tollwutkomponente wurden im Februar 2006 wie folgt zugelassen: Enduracell T, Enduracell Lepto-T und Enduracell 8: Die Dauer der Immunität für die Tollwutkomponente beträgt bei Hund und Rind mindestens 3 Jahre. Enduracell T und Felocell CVR-T: Die Dauer der Immunität für die Tollwut-Komponente beträgt bei der Katze mindestens 4 Jahre. Danach können Wiederholungsimpfungen gegen Tollwut bei Hund und Rind alle drei Jahre und bei der Katze alle vier Jahre erfolgen. Im Impfpass werden die Impfintervalle unter "gültig bis ..." eingetragen. ..." Sollten andere Impfstoffe verwendet worden sein, so macht es sicherlich Sinn, wenn man sich mit dem jeweiligen Hersteller in Verbindung setzt, um zu erfragen, ob auch hier bereits eine solche Genehmigung des Paul-Ehrlich-Instituts vorliegt. Da die Tollwutverordnung an EU Recht angepaßt ist, gilt die im Impfpass anegebene Dauer des Impfschutzes auch in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowwakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. Nur für Irland, Malta, Schweden unddas Vereinigte Königreich gelten zusätzliche Bestimmungen, die man erfragen kann. Es sind noch nicht alle Tierärzte mit der neuen Regelung vertraut ! Sie wollen daher trotzdem weiter impfen, andere Impfintervalle (alle 2 Jahre) usw, usw. Außerdem - dies darf auch nicht unbeachtet bleiben - verlieren sie eine bislang sichere Einnahmequelle. Es wird daher noch viel Unsinn verbreitet. Man beachte aber : Es wurde nicht der Impfstoff verändert. Es ändern sich lediglich die Beipackzettel !!!!! Es ist seit Jahren bekannt, daß die Tollwutimpfstoffe viele Jahre lang schützen. Studien belegen bis mindestens 7 Jahre, andere sogar lebenslang. Für die Zulassung der Impfstoffe beim Paul-Ehrlich-Institut müssen die Hersteller beweisen, daß der Impfstoff mindestens 3 Jahre hält. Hieraus folgt, daß eine Impfung in diesem Jahr - als Folgeimpfung auf die im letzten Jahr - nicht mehr notwendig ist. Denn der Impfstoff ist ja immer noch der gleiche. Die Firmen, die die o.g. Genehmigung erhalten haben können daher auch die im letzten Jahr verwandten Chargen - für die noch der alte Beipackzettel gilt - für die längere Immunitätsdauer freigeben. Ich habe mich mit dem Tierarzt, der Candy in ihrer Pflegestelle letztes Jahr geimpft hat, in Verbindung gesetzt. Dieser hat sich bei der Herstellerfirma Pfizer rückversichert und erteilt mir nunmehr einen Gültigkeitsvermerk für die letztjährige Impfung. Ich lasse Candy erst 2008 wieder impfen. Ich weiß jedoch, daß sich manche Tierärzte (z.B. Dr. Trillig) - sei es aus Unwissenheit oder anderen Motiven - weigern, diesen Eintrag vorzunehmen. Sie bestehen auf einer diesjährigen Impfung. Dies macht jedoch - sogar nach Meinigung des Veterinäramtes keinen Sinn, da ja immer der gleiche Impfstoff verwendet wird. Selbstverständlich muß jeder - im Rahmen der zu beachtenden Gesetze - die Entscheidung wann, wie oft und wogegen lasse ich meinene Hund impfen selbst treffen. Man beachte jedoch, daß Impfungen auch Nebenwirkungen haben können und den Krörper belasten. Man sollte sich daher informieren und gut überlegen, welche Impfungen in welchen Abständen für das eigene Tier sinnvoll und notwendig sind. Liebe Grüße und bis bald auf der Wiese ! Inga Volk |
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